EXPERTISE

Vertragsgestaltung

So vielfältig unsere Beratungsfelder aufgrund der hohen Regelungsdichte innerhalb der Gesundheitsindustrie sind, so vielfältig sind auch die Vertragsbeziehungen der Akteure untereinander. Der Trend zum Outsourcing, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist unverkennbar. Auch Konzernunternehmen neigen immer mehr zur Arbeitsteilung, und so werden analog der Situation bei mittelständischen Unternehmen, die sich externer Berater und Dienstleister bedienen, die einzelnen Arbeitsschritte mit Hilfe sog. Service Level Agreements unter den einzelnen Konzerngesellschaften aufgeteilt. Wir beraten unsere Mandanten bei Forschungs- oder Entwicklungsverträgen und Dienstleistungsverträgen, auf deren Grundlage die regulatorischen Experten den Forschungs- und Erfindungsergebnissen zur Marktreife verhelfen.

Auch die Vertragsgestaltung im Rahmen von klinischen Studien gehört zu unseren Kernkompetenzen. Zu dieser Thematik gehören auch Verträge zur Zusammenarbeit mit Kliniken, Ärzten und Apothekern. Nach Zulassungserteilung (Arzneimittel) bzw. Zertifizierung (Medizinprodukte) begleiten wir unsere Mandanten bei der Schließung von Lohnherstellungs- und/oder Vertriebsverträgen, die neben kaufmännischen, technischen und insbesondere Gewährleistungs- und Haftungsfragen auch die für Arzneimittel gesetzlich vorgeschriebene pharmazeutische Verantwortungsabgrenzung regeln.

In M&A-Verfahren unterstützen wir regelmäßig namhafte Großkanzleien mit unserer fachlichen Expertise z. B. im Rahmen der Due Diligence oder bei der rechtlichen Bewertung von Fallstricken, die sich aus regulatorischen Fallkonstellationen, vertraglichen Beziehungen und wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten von Zielobjekten ergeben können.

Schwerpunkte

  • Agenturverträge
  • Dienstleistungsverträge
  • Forschungs- und Entwicklungsverträge
  • Lieferverträge
  • Lizenzverträge
  • Lohnherstellungsverträge
  • Mitvertriebsverträge
  • Rabattverträge
  • Service-Level-Agreements
  • Verträge im Rahmen klinischer Prüfungen und nichtinterventioneller Prüfungen
  • Verträge zur Zusammenarbeit mit Kliniken, Ärzten und Apothekern
  • Verantwortungsabgrenzungsverträge bei Arzneimittelherstellung und Arzneimittelgroßhandel
  • Verträge mit externen Informations-, Stufenplanbeauftragten, QPPV und Sachkundiger Person (QP)
  • Zulassungskaufverträge