EXPERTISE

SGB V

Im Bereich des SGB V beraten und vertreten wir Unternehmen der pharmazeutischen Industrie und auch Hersteller und Vertreiber von Medizinprodukten zu allen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei betreuen wir die Unternehmen nicht nur in Fragen der Erstattungsfähigkeit, der Preisregulierung oder hinsichtlich der Aufnahme ihrer Produkte in die OTC-Ausnahme- oder Medizinprodukteliste. Wir setzen auf Wunsch bereits in der Produktentwicklungsphase an, um spätere Fallstricke im Verfahren der frühen Nutzenbewertung und der Phase der Erstattungspreisverhandlung zu vermeiden.

Das gilt selbstverständlich auch für den Bereich der Festbetragsfestsetzung, bei Leistungs- und Erstattungsausschlüssen und bei der Austauschbarkeit im Rahmen der aut idem-Regelung. Unsere Mandanten vertreten wir in diesen Fragen nicht nur gerichtlich, sondern auch gegenüber den Organen der Selbstverwaltung (u. a. Gemeinsamer Bundesausschuss und GKV-Spitzenverband), zu denen wir über gute Kontakte verfügen.

Auch Regelungen in der Arzneimittel-Richtlinie haben wir bereits erfolgreich angefochten. Darüber hinaus gehört die Beratung und Erarbeitung von Selektivverträgen mit Krankenkassen (z.B. Verträge zur besonderen Versorgung, Innovationsfonds) zu unserem Tätigkeitsspektrum.

Neben Unternehmen vertreten wir auch Privatpersonen in Streitigkeiten mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse, wenn es z. B. um die Erstattung von Arzneimitteln oder anderen Behandlungsformen sowie um Fragen der Mitgliedschaft geht. Versicherteninteressen haben wir gerichtlich bereits über alle Instanzen erfolgreich vertreten.

Schwerpunkte

  • Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • Leistungs- und Erstattungsausschlüsse
  • Preisregulierung, insbesondere Festbetragsfestsetzung
  • Herstellerabschläge (§ 130a SGB V)
  • Rabattverträge und deren Ausschreibung (Vergaberecht)
  • Frühe Nutzenbewertung und Erstattungspreisverhandlung
  • Selektivverträge (z.B. Verträge zur besonderen Versorgung, Innovationsfonds)
  • Aufnahme in die OTC-Ausnahmeliste oder Medizinprodukteliste
  • Off-Label-Use
  • Verordnungsregresse
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGa)
  • Mandantenspezifische Inhouse-Schulungen