EXPERTISE

Wettbewerbsrecht

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschreibt die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einhalten muss. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Daneben sind zudem spezielle Vorschriften zu beachten wie das Heilmittelwerbegesetz oder Regelungen im Lebensmittelrecht oder Medizinprodukterecht.

Auch eine falsche Produkteinstufung kann von einem Wettbewerber unter Umständen sogar in Eilverfahren gerichtlich überprüft werden.

Wir beraten unsere Mandanten bereits im Vorwege bei der Konzeption von Produkten und Werbekampagnen, um diese rechtssicher und wirksam zu gestalten, aber auch in Bezug auf die Handlungspflichten im Falle eines erfolgreichen Angriffes durch einen Wettbewerber.

Die Rechte unserer Mandanten setzen wir gegen deren Wettbewerber durch, verteidigen unsere Mandanten aber natürlich auch gegen Angriffe des Wettbewerbs. Durch die jahrzehntelange erfolgreiche Beratung und Verteidigung unserer Mandanten haben wir eine besondere Expertise auf diesem Gebiet.

 

Schwerpunkte

  • Abmahnung
  • Einstweilige Verfügung
  • Prüfung von Produkt- und Werbekonzeptionen
  • Vergleichende Werbung
  • Mandantenspezifische Inhouse-Schulungen